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Cash-Management-Systeme in Unternehmensgruppen

Cash-Management-Systeme (auch Cash-Pool-Systeme) sind ein gängiges Instrument zur Liquiditätssteuerung in einer Unternehmensgruppe. Mit solchen Systemen können Finanzmittel auf die verschiedenen Gruppengesellschaften verteilt werden.

Zu unterscheiden ist dabei zwischen echtem und unechtem Cash-Management. Beim erstgenannten System finden tatsächlich Zahlungsflüsse statt, während beim unechten Cash-Management lediglich eine Verrechnung der Kontosalden erfolgt, ohne dass Zahlungen getätigt werden. Eine weitere Differenzierung ist hinsichtlich der Zahlungen an außenstehende Dritte möglich. Beim typischen Cash-Management erfolgt die Bedienung der Verbindlichkeiten der am System teilnehmenden Unternehmen gegenüber Dritten jeweils durch diese selbst. Demgegenüber werden beim atypischen Cash-Management-System Zahlungen an Dritte von der Cash-Pool-führenden Gesellschaft vorgenommen.

Ziele des Cash-Managements sind insbesondere

•    die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit;
•    die Minimierung der Kassenhaltungs- und Finanzierungskosten;
•    die Maximierung der Erlöse aus der Anlage von Überschussliquidität.

Die Praxis hat gezeigt, dass bei Ausgestaltung eines Cash-Management-Systems eine Vielzahl von rechtlichen Gesichtspunkten zu beachten sind. Zu berücksichtigen ist z. B. die Frage, wie Zahlungen innerhalb des Systems und auch an Dritte aus dem System heraus rechtlich zu beurteilen sind, wenn ein Unternehmen, das an dem Cash-Management-System teilnimmt, von der Insolvenz betroffen ist. Mit dieser Problemstellung hat sich der Bundesgerichtshof erst kürzlich erneut auseinandergesetzt.

Auch hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen sind mehrere Entscheidungsparameter zu berücksichtigen. Das betrifft u. a. die Wahl eines geeigneten Zinssatzes, die gewerbesteuerlichen Auswirkungen oder die Zinsschrankenregelung.

Die konkrete Ausgestaltung des Cash-Managements muss immer einzelfallbezogen von den Zielen der Unternehmensgruppe abhängig gemacht und dabei sowohl von rechtlichen als auch steuerlichen Überlegungen beeinflusst werden.


Stephan Dreckmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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Stephan Dreckmann
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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