HEINRICH&PARTNER
  • Home
  • Home
  • Internationale Unternehmen
  • International companies
  • Mittelstand
  • SMEs
  • Windenergie
  • Wind energy
  • Start-ups
  • Start-ups
  • Vereine
  • Associations and foundations
  • Freiberufler
  • Freelancers
  • Aktuelles
  • About us
    • Contact
  • Über uns
    • Kontakt
  • Jobs

Sie geben die richtung an,
wir sind der Steuermann.

EuGH soll Verjährung von nicht verfallenen Urlaubsansprüchen klären

7/22/2021

0 Kommentare

 
Arbeitgeber sind gehalten, ihren Arbeitnehmern klar und rechtzeitig mitzuteilen, dass ihr Urlaubsanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres verfällt, wenn dieser nicht vorher nicht entsprechend Urlaub beantragt wird. Zugleich müssen die Arbeitnehmer aufgefordert werden, ihren Urlaub zu nehmen. Unterbleibt dies, tritt der Urlaubsanspruch, wenn der Urlaub bis zum 31.12. des Urlaubsjahres nicht genommen wurde, zu dem Urlaubsanspruch hinzu, der am 1.1. des Folgejahres entsteht. Auf diese Weise können sich über die Jahre mitunter erhebliche Urlaubsansprüche aufbauen, deren Abgeltung zu einer entsprechend hohen finanziellen Belastung führen kann.  

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll jetzt klären, ob Ansprüche auf bezahlten Urlaub, die aufgrund unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers nicht verfallen sind, zumindest der Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterliegen. Da diese Frage die Auslegung von Unionsrecht erfordert, hat das Bundesarbeitsgericht den Fall dem EuGH mit der Bitte um Vorabentscheidung vorgelegt.
Ihr Ansprechpartner:

Helmut Heinrich

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer
​und Steuerberater

Phone
+49 (0)40 734 420 600
EMAIL

0 Kommentare



Hinterlasse eine Antwort.

    Archiv

    Mai 2022
    März 2022
    Januar 2022
    November 2021
    September 2021
    Juli 2021
    Mai 2021
    März 2021
    Januar 2021
    November 2020
    Oktober 2020
    Juli 2020
    Juni 2020
    Mai 2020
    April 2020
    März 2020
    Januar 2020
    Dezember 2019

    Kategorien

    Alle
    Allgemeines
    Immobilien
    Lohnsteuer
    Unternehmensbesteuerung
    Wirtschaft & Recht

    RSS-Feed

If you have any questions or need help,
​then simply get in touch with us – with no obligation.
We look forward to help you.


We also work with:
Bild
Bild
Bild
Bild
Bild
Bild

Phone

+49 (0)40 734 420 600

Email

info@heinrich-partner.de
DATEV Fernbetreuung (Kunden-Modul)
  • Home
  • Home
  • Internationale Unternehmen
  • International companies
  • Mittelstand
  • SMEs
  • Windenergie
  • Wind energy
  • Start-ups
  • Start-ups
  • Vereine
  • Associations and foundations
  • Freiberufler
  • Freelancers
  • Aktuelles
  • About us
    • Contact
  • Über uns
    • Kontakt
  • Jobs