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Freiwillige Zahlungen verhindern teure Nachzahlungszinsen

Nach wie vor setzt die Finanzverwaltung Nachzahlungszinsen mit 0,5 % pro Monat (also 6 % pro Jahr) fest, obwohl die Rechtmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes in Frage steht und die Festsetzung daher nur vorläufig erfolgen darf. Insbesondere im Hinblick auf das aktuelle Niedrigzinsumfeld können hieraus verhältnismäßig hohe Zinsforderungen resultieren. In der Praxis ist es möglich, die Zinsen durch freiwillige Zahlungen vor der Steuerfestsetzung zu vermeiden. Die Zinsen werden zwar auch in diesem Fall festgesetzt, allerdings aus sachlichen Billigkeitsgründen wieder erlassen. Freiwillige Steuerzahlungen lohnen sich vor allem bei Unterbrechungen von Betriebsprüfungen für länger zurückliegende Jahre, wenn davon auszugehen ist, dass es zu einer Steuernachforderung kommt, aber ein Abschluss der Außenprüfung noch nicht zeitlich absehbar ist. Zu beachten ist aber, dass die Kommunen für Zwecke der Gewerbesteuerzahlungen diese Vorgehensweise in aller Regel nicht akzeptieren.


Christian Kaussen, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

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Christian Kaußen
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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