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Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Dienstwagennutzung

Durch vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten von auch privat genutzten Firmen-PKWs können die Kosten für den betrieblichen Fuhrpark des Arbeitgebers erheblich gesenkt werden. Dem einen oder anderen Arbeitnehmer wird erst dadurch ein Firmenwagen der angestrebten Kategorie überhaupt ermöglicht.

Leistet der Arbeitnehmer einen Eigenanteil für sein Dienstfahrzeug, so kann er diesen von seinem geldwerten Vorteil abziehen. Der Bundesfinanzhof hat nun im Interesse des Steuerzahlers beschlossen, dass Zahlungen für die private Nutzung eines betrieblichen Kfz bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und monatlich vorteilsmindernd zu berücksichtigen sind. Unerheblich ist dabei, ob es sich bei den Zahlungen um einen Einmalbetrag handelt oder diese über einen bestimmten, vereinbarten Zeitraum geleistet werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des privat genutzten Dienstwagens leistet oder aber einzelne Kosten trägt. Welche Zahlungsweise dabei vereinbart wird, ist unbeachtlich, sofern die Regelung ernsthaft gewollt ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht widerspricht. So können nicht nur Abreden zur zeitlichen Aufteilung, sondern vielmehr auch zur sachlichen Aufteilung, wie beispielsweise Kostenübernahmen des Arbeitnehmers in Form von Kraftstoff-, Versicherungs- oder Wartungskosten getroffen werden. Zeitraumbezogene Vereinbarungen zur Verteilung der Zuzahlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind vom Finanzamt anzuerkennen, sodass eine entsprechende monatliche Minderung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des PKW erfolgen kann. Anzumerken ist, dass solche Regelungen auch bei einer geringfügigen Beschäftigung gelten, da der Gesetzgeber diesbezüglich keinerlei Unterschiede zwischen regulärer und geringfügiger Beschäftigung macht.


Claudia Schäfer, Steuerberaterin

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