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Homeoffice - Trotz Corona rechtliche Rahmenbedingungen im Auge behalten!

Neben nächtlichen Ausgangssperren und FFP 2-Maskenpflichten ist nun auch das Homeoffice auf die politische Agenda geraten. Die Herausforderung, hierfür schnellstmöglich die entsprechende Infrastruktur zu schaffen, haben zahlreiche Unternehmen bereits im letzten Jahr unter teils großen Kraftanstrengungen erfolgreich gemeistert. Spätestens jetzt ist es aber an der Zeit, das Augenmerk verstärkt auf arbeitsrechtliche Fragestellungen zu lenken.

Homeoffice-Vereinbarungen sollten eine Selbstverständlichkeit darstellen. Von zentraler Bedeutung ist darüber hinaus der Arbeitsschutz: Da der Arbeitgeber kein Zutrittsrecht zur Wohnung des Arbeitnehmers hat, ist die Möglichkeit zur Überwachung und Durchsetzung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen kaum bzw. nur sehr eingeschränkt möglich. Umso größere Bedeutung kommen Maßnahmen des Arbeitgebers in Form von gut dokumentierten Unterweisungen und Anweisungen zum Arbeitsschutz zu. Darüber hinaus müssen Regelungen zum Datenschutz, zur Kostentragung, sowie zur Dauer und Beendigung des Homeoffice sorgfältig konzipiert und mit den Arbeitnehmern vereinbart werden.

Bei einem Homeoffice-Angebot für Arbeitnehmer sind sowohl arbeitsrechtliche Aspekte als auch der Datenschutz zu beachten. Einer gut dokumentierten Unterweisung seitens des Arbeitgeber kommt eine hohe Bedeutung zu.


Ihr Ansprechpartner:

Claudia Becker
Steuerfachangestellte und Lt. der Lohnbuchhaltung
+49 (0)40 734 420 600 | E-Mail

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