HEINRICH&PARTNER
  • Home
  • Home
  • Internationale Unternehmen
  • International companies
  • Mittelstand
  • SMEs
  • Windenergie
  • Wind energy
  • Start-ups
  • Start-ups
  • Vereine
  • Associations and foundations
  • Freiberufler
  • Freelancers
  • Aktuelles
  • About us
    • Contact
  • Über uns
    • Kontakt
  • Jobs

Sie geben die richtung an,
wir sind der Steuermann.

Nachweis eines niedrigeren Werts für erbschaft- und steuerliche Zwecke durch einen Gutachter

7/29/2020

0 Kommentare

 
Betreffen Schenkungen oder Erbfälle Grundbesitz, ist für steuerliche Zwecke eine Bewertung vorzunehmen. Das Gesetz sieht hierfür standardisierte Bewertungsverfahren vor, die zu typisierten Werten führen. Sollten diese im Einzelfall über dem tatsächlichen Wert liegen, kann dem Finanzamt ein niedrigerer Verkehrswert nachgewiesen werden. An diesen Nachweis werden jedoch hohe Anforderungen gestellt. So ist zwingend ein Gutachter einzuschalten. Die Finanzverwaltung zeigt sich hier vergleichsweise großzügig, weil jeder Sachverständige für die Bewertung von Grundstücken als geeigneter Gutachter angesehen wird, insbesondere, wenn ein mängelfreies Gutachten vorgelegt wird. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht dies strenger und hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass nur solche Gutachten akzeptiert werden, die der örtlich zuständige Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken erstellt haben. Die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen bisher nicht an. Allerdings hat der BFH seine Rechtsauffassung jüngst nochmals bestätigt; eine Reaktion der Finanzverwaltung steht noch aus. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Finanzverwaltung dem BFH nachgibt und sich die formalen Anforderungen, an den Nachweis eines niedrigeren Werts, erhöhen werden.
Ihr Ansprechpartner:

Dr. Mario Meuthen

Steuerberater, Master of Science

Phone
+49 (0)40 734 420 600
EMAIL
0 Kommentare



Hinterlasse eine Antwort.

    Archiv

    November 2020
    Oktober 2020
    Juli 2020
    Juni 2020
    Mai 2020
    April 2020
    März 2020
    Januar 2020
    Dezember 2019

    Kategorien

    Alle
    Allgemeines
    Immobilien
    Lohnsteuer
    Unternehmensbesteuerung
    Wirtschaft & Recht

    RSS-Feed

If you have any questions or need help,
​then simply get in touch with us – with no obligation.
We look forward to help you.


We also work with:
Bild
Bild
Bild
Bild
Bild

Phone

+49 (0)40 734 420 600

Email

info@heinrich-partner.de
DATEV Fernbetreuung (Kunden-Modul)
  • Home
  • Home
  • Internationale Unternehmen
  • International companies
  • Mittelstand
  • SMEs
  • Windenergie
  • Wind energy
  • Start-ups
  • Start-ups
  • Vereine
  • Associations and foundations
  • Freiberufler
  • Freelancers
  • Aktuelles
  • About us
    • Contact
  • Über uns
    • Kontakt
  • Jobs