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Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch

Schenkungen von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch werden in der Praxis häufig als Lösung für Nachfolgeproblematiken angesehen. Allerdings haben sich in den letzten Jahren vermehrt steuerliche Problemstellungen aufgetan, die eine Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt erschwert haben. So stand beispielsweise die Betriebsvermögensbegünstigung in Frage, wenn der Beschenkte dem Übergeber als Nießbraucher Stimmrechtsvollmacht erteilt hat. Dem ist der Bundesfinanzhof nun überraschend entgegengetreten. Damit ist diese Möglichkeit wieder steuerunschädlich eröffnet.

Trotzdem verbleiben bei Anteilsübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt zahlreiche - nicht nur steuerliche - Fallstricke. Es empfiehlt sich daher, Nießbrauchsgestaltungen in Zusammenhang mit Gesellschaftsanteilen sorgfältig unter verschiedensten Gesichtspunkten zu untersuchen. Vor allem Klarheit und Eindeutigkeit der Regelungen zur tatsächlichen Umsetzung sollten immer auf dem Prüfstand stehen. Manchmal kommt es nämlich im Nachgang nicht nur zu Streit mit dem Finanzamt, sondern auch zwischen den Beteiligten.

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