HEINRICH&PARTNER
  • Home
  • Home
  • Internationale Unternehmen
  • International companies
  • Mittelstand
  • SMEs
  • Windenergie
  • Wind energy
  • Start-ups
  • Start-ups
  • Vereine
  • Associations and foundations
  • Freiberufler
  • Freelancers
  • Aktuelles
  • About us
    • Contact
  • Über uns
    • Kontakt
  • Jobs

Sie geben die richtung an,
wir sind der Steuermann.

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

10/1/2020

0 Kommentare

 
Seit diesem Jahr kennt das deutsche Steuerrecht eine Förderung betrieblicher Forschung und Entwicklung, die für Vorhaben gewährt wird, mit denen ab dem 01.01.2020 begonnen wurde. Ältere Forschungsprojekte werden von der neuen Regelung nicht erfasst.

Forschungsprojekte sind dann förderfähig, wenn sie Grundlagenforschung darstellen, auf die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ausgerichtet sind (sog. industrielle Forschung) oder die Nutzung bereits vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen erprobt wird (sog. experimentelle Entwicklung). Bestehen dagegen schon Produkte oder Verfahren, die lediglich hinsichtlich Funktionalität und Markttauglichkeit verbessert werden, ist keine Förderung möglich.

Die Förderung besteht in einer sog. Forschungszulage, die von der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer abgezogen wird. Die Zulage beträgt 25 % der im Gesetz genau definierten Kosten für die Forschungsprojekte (insb. Personalkosen), wobei die förderfähigen Kosten auf 2 Mio. EUR pro Jahr gedeckelt sind. Coronabedingt wurde dieser Höchstwert für Aufwendungen, die nach dem 30.06.2020 entstanden sind auf 4 Mio. EUR erhöht. Die Sonderregelung soll bis zum 01.07.2026 laufen.
Ihr Ansprechpartner:

Prof. Dr. Mario Henry Meuthen

Steuerberater, Master of Science

Phone
+49 (0)40 734 420 600
EMAIL

0 Kommentare



Hinterlasse eine Antwort.

    Archiv

    November 2020
    Oktober 2020
    Juli 2020
    Juni 2020
    Mai 2020
    April 2020
    März 2020
    Januar 2020
    Dezember 2019

    Kategorien

    Alle
    Allgemeines
    Immobilien
    Lohnsteuer
    Unternehmensbesteuerung
    Wirtschaft & Recht

    RSS-Feed

If you have any questions or need help,
​then simply get in touch with us – with no obligation.
We look forward to help you.


We also work with:
Bild
Bild
Bild
Bild
Bild

Phone

+49 (0)40 734 420 600

Email

info@heinrich-partner.de
DATEV Fernbetreuung (Kunden-Modul)
  • Home
  • Home
  • Internationale Unternehmen
  • International companies
  • Mittelstand
  • SMEs
  • Windenergie
  • Wind energy
  • Start-ups
  • Start-ups
  • Vereine
  • Associations and foundations
  • Freiberufler
  • Freelancers
  • Aktuelles
  • About us
    • Contact
  • Über uns
    • Kontakt
  • Jobs